Flohmarkt
Kinderflohmarkt im Rahmen der Erbacher Kerb
Wann: Sonntag, den 13.09.2026 von 12:00 – 16:00 Uhr
Wo: Lustgarten Erbach
Informationen und Teilnahmebedingungen zum Standplatz:
- Größe eines Standplatzes: 3 x 3 m
- Auf dieser Fläche sind erlaubt:
- Pavillions
- Tische
- Stühle
- Bänke
- Kleiderstangen
- Decken
- Das benötigte Equipment ist selbst mitzubringen und wird nicht vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
- Auf dieser Fläche sind erlaubt:
- Angeboten werden dürfen
- Kinderbekleidung bis Größe 176
- Spielwaren
- Baby- / Kinderzubehör
- Aufbau ab 11:00 Uhr
- Eine direkte Zufahrt in den Lustgarten ist nicht möglich. Be- und Entladen kann nur über den Parkplatz / das Parkdeck in der neuen Lustgartenstraße erfolgen.
- Standgebühr beträgt 3,– €. Zu zahlen am Markttag vor Ort (Spende für den Verein)
- Keine Neuwaren oder gewerbliche Händler erlaubt
- Die Aufsicht ist im Interesse des Marktes berechtigt, den Tausch von Ständen anzuordnen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.
- Eine Teilnahme am Flohmarkt ist nur nach schriftlicher Anmeldung möglich.
- Eine Anreise zum Markt ohne Vorreservierung ist nicht erwünscht. Mit der Anmeldebestätigung werden Informationen über die Standnummer sowie über die verbindlichen An- und Abfahrtswege und Zeiten übermittelt.
- Jede Flohmarktanbieterin oder jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, den Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie dieser vorgefunden wurde, zurückzulassen.
- Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird der jeweiligen Standinhaberin oder dem Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegengebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.
- Stromanschlüsse stehen nicht zur Verfügung. Der Betrieb von Elektrogeneratoren ist nicht zulässig.
- Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer und Besucherin oder Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr.
- Der Erbacher Kerweclub e.V. haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt der Verein keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.
- Den Anordnungen der Marktaufsicht ist Folge zu leisten.